Ich bin gründlich untersucht worden. Leider wurde ich, da ich Selbstzahler bin gezwungen, eine Vereinbarung zu unterschreiben, dass der Arz
t die Honorarhöhe mit dem Schwellenwert von mindesten 2,3 bzw. 1,8 abrechnet. Das bedeutet, dass bei einer Kassenleistung von 1,9 und 1,5 man zuzahlen muss. Dies muss man wissen, bevor man einen Termin dort macht.
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