
Gründe für das Aufsuchen eines Schönheitschirurgen
Statistisch ausgewertete Befragungen haben gezeigt, dass es nach wie vor das Schönheitsideal ist, welches Menschen antreibt, sich von einem Facharzt der Schönheitschirurgie operieren zu lassen. An zweiter Stelle stehen die Kundinnen und Kunden, welche abhängig von vorangegangenen Diagnosen, anhaltenden schmerzhaften Beschwerden und den bestehenden seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen eine ästhetische Operation in Erwägung ziehen. Dass Frauen und Männer, die nach Amputation von Körperteilen wie Brüsten oder Kiefern, Nasen oder Ohren sowie optisch sichtbaren Hautregionen zum Schönheits- oder plastischen Chirurgen gehen, ist ebenfalls verständlich.
Leistungsumfang der Schönheitschirurgen
Es gibt heutzutage fast keine ästhetischen Veränderungen am Körper, welche die Schönheitschirurgen nicht realisieren können. Daher ist dieser medizinische Bereich nicht nur ein Anlaufpunkt für Menschen, denen es wichtig ist, im kosmetischen Sinne schön auszusehen. Natürlich werden auch Menschen behandelt, welche durch eine Beeinträchtigung ihres "normalen" Erscheinungsbildes durch Unfälle oder operative Eingriffe mit einem extrem hohen Leidensdruck leben. Außerdem bedeuten Makel des Aussehens für die Mehrheit der Betroffenen eine enorme Reduzierung der Lebensqualität.
Der Behandlungsumfang, welchen die ästhetischen Chirurgen ermöglichen, ist überaus breit gefächert. Sie operieren Brüste von Damen und Herren. Diese Organe werden verkleinert und vergrößert oder gestrafft. Absaugungen von Körperfett an Oberschenkeln, am Bauch, den Waden, am Hals oder am Po mit oder ohne anschließende Haustraffungen und Körpermodellagen gehören ebenfalls in das Refugium der Schönheitschirurgie.
Die plastische Chirurgie, welche gleichermaßen zur Verschönerung des Erscheinungsbildes dient, bietet die Möglichkeiten, die Gesichtshaut zu straffen, Nasen, Lippen, Ohren und Schamlippen zu korrigieren. Das Beseitigen von Krampfadern und Besenreisern und unschönen Narben sowie der Aufbau von Brüsten ist ein nicht zu unterschätzendes Behandlungsgebiet der Schönheitschirurgen.
Wichtige Hinweise zur Arztwahl eines korrekt arbeitenden Schönheitschirurgen
Die Schönheitschirurgie ist entgegen jeder Annahme kein eigenständiger Fachbereich. In diesem Beruf arbeiten sowohl plastische als auch ästhetische Chirurgen mit entsprechender Kompetenz.
Wer sich von einem Schönheitschirurgen behandeln lassen möchte, sollte sich zunächst persönlich vorstellen und sich darüber hinaus entweder im Internet oder über den Ärzteverband Informationen einholen. Vor der Behandlung sind ein aufklärendes beratendes Gespräch und eine Information über die anfallenden Kosten wichtig.
Bietet der ästhetische Chirurg eine Nachsorge, ist er fachlich erfahren und versiert, welche medizinisch-technische Ausstattung (auch Hygiene und Anästhesie) ist vorhanden, ist der Arzt versichert - das sind Fragen, mit denen sich die Patientinnen und Patienten vorab beschäftigten sollten.
Auch eine Schönheitsoperation ist ein medizinischer Eingriff und sollte nur von einem Arzt durchgeführt werden, zu dem ein berechtigtes Vertrauensverhältnis besteht. Mit allen diesen Faktoren sind die Betroffenen zunächst konfrontiert. So können mit einer guten Portion gesundem Misstrauen "schwarze Schafe" ausgeschlossen werden.
Komplikationen und Risiken
Abgesehen von den teilweise massiven Schmerzen und den Neben- oder Nachwirkungen der Narkoseverfahren nehmen die Betroffenen eine ganze Reihe von Risiken auf sich. Diese werden dank hoch moderner Technik und einem meisterlichen Können der Ärzte der Schönheitschirurgie stark reduziert. Bei der überwiegenden Mehrheit der Patientinnen und Patienten ist auch ein hervorragendes Ergebnis ein Anlass, den Stand der Schönheitschirurgie zu loben.
Trotz dessen sind Risiken vorhanden, die sich auch bei einem durchschnittlichen operativen Eingriff ergeben. Dazu gehören Thrombosen und Embolien sowie zum Teil allergische Reaktionen. Störungen der Wundheilung treten von Person zu Person ebenfalls auf. Durch eine vorbildliche Nachsorge können diese meist ohne große Folgeschäden gelindert werden.
Nicht alle Patientinnen und Patienten gehen zum Schönheitschirurgen und bleiben mit ihren Wünschen und Vorstellungen realistisch. Sie übernehmen dennoch die Verantwortung für ihren eigenen Körper. Sinnvoll ist es allerdings, mit den Ansprüchen im Rahmen zu bleiben, um sich nicht selbst zu schädigen.
Zahlen gesetzliche Krankenkassen in jedem Behandlungsfall?
Wie bereits angedeutet, kann die Schönheitschirurgie helfen, Leiden zu reduzieren und beispielsweise Unfallopfern ein besseres Aussehen zu verleihen. Die gesetzlichen Krankenkassen helfen in diesem Zusammenhang solchen Menschen, welche durch eine Abnormität ihres Körpers Beschwerden oder Erkrankungen erleiden. Die Kriterien für eine Übernahme der Behandlungskosten bei einem Schönheitschirurgen sind aber äußerst streng und laufen in vielen Fällen über einen medizinischen Gutachter.
Im Normalfall tragen die gesetzlichen Krankenkassen für eine ausschließliche Verschönerung jedoch keine Kosten. Die finanziellen Belastungen für diese Eingriffe muss jeder Patient selbst übernehmen. Etwas anders sehen es die privaten Krankenkassen. Allerdings gibt es auch hierbei diverse Einschränkungen. Nur dann, wenn der ästhetisch-operative Eingriff medizinisch begründet und unumgänglich ist, werden die Kosten erstattet. Die medizinische Notwendigkeit wird von den privaten Krankenkassen etwas lockerer gesehen. Deshalb haben privat Versicherte bessere Chancen, eine schönheitschirurgische Behandlung finanziert zu bekommen, die bei privat Versicherten eine Ablehnung erfährt.